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AGB Schmidt Altbausanierung, München

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden

§1 Allgemeines
Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung ist ein überregional tätiges Unternehmen, welches mit Hilfe einer Internetplattform für Dienstleistungen im Bereich Altbausanierung Angebote in Echtzeit erstellt und Aufträge entgegennimmt. Über Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung können verbindliche Verträge zwischen Kunden und Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung geschlossen werden.
Die Aufträge werden von den Partnern von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung dann lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung, die lokalen
Partner werden als dessen Subunternehmer tätig.
Im Sinne der Nutzung des Systems weisen wir Sie darauf hin, dass die Tage von Montag bis Freitag als Werktage gelten, davon ausgenommen sind alle gesetzlichen Feiertage der einzelnen Bundesländer.

§2 Geltungsbereich
Alle Leistungen von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung an Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Soweit hinsichtlich einzelner von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung angebotener Leistungen abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten sollten, werden diese gesondert mitgeteilt. Die Kunden erklären sich auch mit den entsprechenden weiteren abweichenden oder ergänzenden Bedingungen einverstanden.
Diese AGB gelten für Kaufleute und Nichtkaufleute (Privatkunden) gleichermaßen. Ausgenommen ist § 11 Satz 2, der nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt.

§3 Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Alle Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung unterliegen den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere dem Abfallrecht, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den untergesetzlichen Regelwerken und Verordnungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, diese zu beachten.

Einbeziehungspflicht bei Abschluss von Verträgen mit Dritten
Ist ein Kunde nicht zugleich Abfallbesitzer oder nach dem Gesetz zur Entsorgung Verpflichteter, so ist er verpflichtet, seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe des Gesetzes und dieser AGB auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf den konkreten Leistungsgegenstand handelt. Jeder Kunde haftet Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung gegenüber so, als sei er der Abfallbesitzer.

Untersuchungspflicht, Deklaration, Eigentumsübergang
a. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.). Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in Eigentum des Kunden. Der Kunde ist insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die zu entsorgenden Abfälle keine gefährlichen Abfälle enthalten.
b. Die Einholung aller gegebenenfalls erforderlicher privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegt in der Pflicht des Kunden.

Haftung für falsche Deklaration und Fehlbefüllung
Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie für falsch befüllte Abfallbehälter verursacht wird. Er haftet auch für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern.

Lieferzeit, Verzug
a. Soweit nicht ausdrücklich ein Termin von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung als verbindlich zugesagt wurde, sind Angaben über den Leistungszeitpunkt nicht bindend.
Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung bzw. dessen Entsorgungspartner zu Teilleistungen berechtigt.
b. Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt, unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte und sonstige Umstände, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt oder sonstiger Umstände zu überwinden. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
c. Das Recht des Kunden, sich aufgrund einer von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung zu vertretenden wesentlichen und zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Vertrag
zu lösen, bleibt unberührt.

Pflichten des Kunden bei der Gestellung von Behältern
a. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Behälter bereit zu stellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen. Wenn der oder die Behälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung, z.B. Beleuchtung, Absperrung, usw., zu sorgen.
b. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass

  • Behälter nur mit der im Auftrag angegebenen Abfallart befüllt werden, das Höchstgewicht nicht überschritten wird, die Befüllung
    nicht über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich
    verlagert;
  • Behälter während der Standzeit nicht abhanden kommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung
    üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
  • bei der Lieferung und Abholung Stellplätze frei zugänglich sind, so dass Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich
    der Zufahrtswege und des Stellplatzes, bei der Abholung nicht zu befürchten sind;
  • es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei Lieferung und Abholung der Behälter nicht zu Schädigungen der Behälter
    und/oder des Lkw kommt;
  • die zur Übernahme notwendigen Beförderungs- und Begleitpapiere, wie Deklaration nach Abfallschlüsseln; ggf. Entsorgungsnachweis, etc.
    für Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung bzw. dessen Entsorgungspartner bereitliegen und die Abholung von einem Entsorgungspartner durch Unterschrift bestätigt werden kann.

c. Versäumt Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung durch dessen Entsorgungspartner die Abholung des gefüllten Behälters zu einem von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung verbindlich bestätigten Termin, so hat der Kunde Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zur Abholung zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde den Abholungsauftrag gegenüber Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung zurückziehen.

§4 Vertragsabschluss
Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung ist außerdem berechtigt, jederzeit einen Wechsel des Entsorgungspartners vorzunehmen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, so genannten „Turnusaufträgen“ können beide Parteien den Vertrag ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erklärt werden.

§5 Zahlungsbedingungen
Die angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Preise gelten für die angegebene Leistungsart und Leistungsadresse (Anfallstelle).
Soweit Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, kann der Versand der Rechnung per E-Mail erfolgen.
Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
Falls dem Kunden für einzelne Zahlungsarten ein Skonto gewährt wird, ist dies bei der Auswahl der Zahlungsart im Angebot ersichtlich und wird bei der Endabrechnung durch Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung berücksichtigt.
Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung kann bei der Bestellung eine Teilzahlung als Vorauszahlung verlangen. Diese basiert auf einem für die angebotene Leistung von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung kalkulatorisch ermittelten, durchschnittlichen Rechnungsbetrag. Nach erbrachter Leistung wird die vom Kunden geleistete Teilzahlung durch Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung bei der Endabrechnung der angebotenen Leistung verrechnet.
Sofern eine Teilzahlung verlangt wird, kann die Zahlungsart von der Endabrechnung abweichen, da für die Endabrechnung stets die Zahlungsart per Lastschrift vereinbart wird.
Sofern der Kunde eine Rücklastschrift oder die Stornierung eines Auftrages zu verantworten hat, werden dadurch entstandene Verwaltungskosten in Höhe von jeweils 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer dem Kunden von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung kann Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung darüber hinaus entstandene Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den anteiligen Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen einer Preisänderung nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung anerkannt sind.
Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Widerrufsbelehrung
Privatkunden können ihre Vertragserklärung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Durch Bestätigung dieser AGB ist Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung der Belehrungs- und Informationspflicht nachgekommen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die ladungsfähige Anschrift ist: Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung, Untere Mühlenstr. 29, 80999 München.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Die Stornierung eines Auftrages ist bis maximal 3 Werktage vor dem angegebenen Liefertermin für Privatkunden ohne Kosten behaftet, bei einer späteren Stornierung sind vom Kunden die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung zu tragen. Bei Firmenkunden werden im Falle einer Stornierung Verwaltungskosten in Höhe von 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls darüber hinaus entstandene Kosten geltend gemacht.

Widerrufsfolgen
Bei Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen diese innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung mit deren Empfang.

§7 Haftung
Sollte Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung – aus welchem Grund auch immer – zum Schadensersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf 5% der vereinbarten Vergütung an Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung beruhen.

§8 Datenschutz
Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung verarbeitet die von dem Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich für den Zweck, einen mit Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung geschlossenen Dienstleistungsvertrag durchzuführen.
Die Verarbeitung der Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung sowie die übermittlung an die mit Schmidt Altbausanierung & Dienstleistung vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines
Dienstleistungsvertrages erforderlich ist.
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.
Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.
Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist München. Die vorliegende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB.

Stand 2017